Stärken Sie Ihr Unternehmen mit unseren erstklassigen Datenschutz-Compliance-Dienstleistungen im Hinblick auf die EU-DSGVO
Wir bieten umfassende Lösungen, die darauf ausgelegt sind, Ihre Datensicherheitsinfrastruktur zu stärken, sodass Ihr Unternehmen nicht nur compliant ist, sondern auch herausragend im Schutz sensibler Informationen agiert. Vertrauen Sie darauf, dass wir die Komplexität der DSGVO meistern und Ihrem Unternehmen ermöglichen, sicher im digitalen Umfeld zu wachsen.
Bietet Waren und Dienstleistungen für Personen in der EU an,
Überwacht das Verhalten von Personen in der EU,
Verarbeitet und speichert personenbezogene Daten von Personen in der EU
Es spielt keine Rolle, wo sich Ihr Unternehmen befindet. Seit Inkrafttreten am 25. Mai 2018 hat die DSGVO die Höhe der Verwaltungsgelder für Unternehmen erheblich erhöht.
- Bußgelder der unteren Stufe: Ein Verstoß gegen die DSGVO auf niedrigerer Ebene kann zu Bußgeldern von bis zu 10 Millionen € oder zwei Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens führen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Bußgelder der oberen Stufe: Ein schwerwiegender Verstoß kann zu einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen € oder vier Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens führen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese hohen Strafen können jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe, erheblich beeinträchtigen, wenn es gegen die DSGVO verstößt.
JURCOM bietet seinen Kunden Projekte zur regulatorischen Compliance, Audit- und Risikobewertungsdienste sowie DPO- und Vertreterdienste gemäß DSGVO an. Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen bei der Datenaufdeckung, der Erstellung und Aktualisierung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, dem Management von Auskunftsanfragen betroffener Personen und weiteren Managementdienstleistungen – alles über firmeneigene Software, die den Datenschutz gemäß internationalen Standards innerhalb der EU gewährleistet.
Umfangreiche
DPO- und DPR-Dienste
Unsere DPR-Dienste bieten Ihnen einen erfahrenen Ansprechpartner zwischen Ihrer Organisation und den Datenschutzbehörden der EU. Wir stellen sicher, dass Sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Betroffenen den DSGVO-Vorschriften entsprechen, wie in Artikel 27 der DSGVO vorgeschrieben.
Gemäß Artikel 37 der DSGVO müssen Organisationen einen DPO ernennen, wenn sie große Mengen sensibler Daten verarbeiten oder regelmäßig und systematisch Betroffene in großem Umfang überwachen. Das Versäumnis, einen DPO zu ernennen, wenn dies erforderlich ist, kann zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsschäden führen.
Durch die Inanspruchnahme unserer DPO- oder DPR-Dienste können Sie sicherstellen, dass Ihre Organisation den DSGVO-Vorschriften entspricht und so erhebliche Bußgelder sowie Reputationsschäden vermeidet.
Unsere DPO-Dienste bieten Ihnen einen erfahrenen und unabhängigen Berater in Datenschutzangelegenheiten. Wir geben Ihrer Organisation und ihren Mitarbeitern Anleitungen zur Einhaltung der DSGVO, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der DSGVO erfüllt werden. Unsere DPOs können als Ansprechpartner zwischen Ihrer Organisation und den Datenschutzbehörden fungieren, wie in Artikel 39 der DSGVO vorgeschrieben.
Wir sind stolz darauf, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, die sowohl praxisnah als auch kosteneffizient sind. Unser Expertenteam arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu liefern, die mit den Zielen Ihrer Organisation übereinstimmen.
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