Bleiben Sie compliant mit

EU-DSGVO

Stärken Sie Ihr Unternehmen mit unseren erstklassigen Datenschutz-Compliance-Dienstleistungen im Hinblick auf die EU-DSGVO

Wir bieten umfassende Lösungen, die darauf ausgelegt sind, Ihre Datensicherheitsinfrastruktur zu stärken, sodass Ihr Unternehmen nicht nur compliant ist, sondern auch herausragend im Schutz sensibler Informationen agiert. Vertrauen Sie darauf, dass wir die Komplexität der DSGVO meistern und Ihrem Unternehmen ermöglichen, sicher im digitalen Umfeld zu wachsen.

Bietet Waren und Dienstleistungen für Personen in der EU an,

Überwacht das Verhalten von Personen in der EU,

Verarbeitet und speichert personenbezogene Daten von Personen in der EU

Es spielt keine Rolle, wo sich Ihr Unternehmen befindet. Seit Inkrafttreten am 25. Mai 2018 hat die DSGVO die Höhe der Verwaltungsgelder für Unternehmen erheblich erhöht.

Diese Strafen können bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 20.000.000 EUR betragen. Es gibt zwei Stufen von DSGVO-Bußgeldern, an die sich die Aufsichtsbehörden halten. Die Schwere der DSGVO-Verstöße eines Unternehmens bestimmt, in welche Stufe es fällt – beide Stufen sind jedoch darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass Nichteinhaltung für Unternehmen ein kostspieliger Fehler ist.

JURCOM bietet seinen Kunden Projekte zur regulatorischen Compliance, Audit- und Risikobewertungsdienste sowie DPO- und Vertreterdienste gemäß DSGVO an. Darüber hinaus unterstützt das Unternehmen bei der Datenaufdeckung, der Erstellung und Aktualisierung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, dem Management von Auskunftsanfragen betroffener Personen und weiteren Managementdienstleistungen – alles über firmeneigene Software, die den Datenschutz gemäß internationalen Standards innerhalb der EU gewährleistet.

Umfangreiche
DPO- und DPR-Dienste

Wir bieten außerdem Datenschutzbeauftragten- (DPO) und Datenschutzvertretungs- (DPR) Dienstleistungen an, um Ihre Organisation bei der Einhaltung der DSGVO-Vorschriften zu unterstützen.

Unsere DPR-Dienste bieten Ihnen einen erfahrenen Ansprechpartner zwischen Ihrer Organisation und den Datenschutzbehörden der EU. Wir stellen sicher, dass Sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Betroffenen den DSGVO-Vorschriften entsprechen, wie in Artikel 27 der DSGVO vorgeschrieben.

Gemäß Artikel 37 der DSGVO müssen Organisationen einen DPO ernennen, wenn sie große Mengen sensibler Daten verarbeiten oder regelmäßig und systematisch Betroffene in großem Umfang überwachen. Das Versäumnis, einen DPO zu ernennen, wenn dies erforderlich ist, kann zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsschäden führen.

Durch die Inanspruchnahme unserer DPO- oder DPR-Dienste können Sie sicherstellen, dass Ihre Organisation den DSGVO-Vorschriften entspricht und so erhebliche Bußgelder sowie Reputationsschäden vermeidet.

Unsere DPO-Dienste bieten Ihnen einen erfahrenen und unabhängigen Berater in Datenschutzangelegenheiten. Wir geben Ihrer Organisation und ihren Mitarbeitern Anleitungen zur Einhaltung der DSGVO, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der DSGVO erfüllt werden. Unsere DPOs können als Ansprechpartner zwischen Ihrer Organisation und den Datenschutzbehörden fungieren, wie in Artikel 39 der DSGVO vorgeschrieben.

Wir sind stolz darauf, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, die sowohl praxisnah als auch kosteneffizient sind. Unser Expertenteam arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu liefern, die mit den Zielen Ihrer Organisation übereinstimmen.

Benötigt Ihre Organisation einen DPO/DPR?
Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Datenverantwortliche, einen Datenschutzbeauftragten (DPO) oder Datenschutzvertreter (DPR) zu ernennen.
Kontaktieren Sie uns noch heute

Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu unseren DSGVO-bezogenen Dienstleistungen zu erhalten.