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DPO/DPR in Ihrem Team

Die Datenschutz-Grundverordnung, die Datenverantwortliche verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DPO) oder Datenschutzvertreter (DPR) zu ernennen, trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

Die Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten (DPO) besteht darin, sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder anderer Personen (Betroffene) der Organisation gemäß der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet werden. Die Aufgabe des DPR besteht darin, das Unternehmen gegenüber der zuständigen EU-Behörde zu vertreten oder von der entsprechenden Behörde angesprochen zu werden.

Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Datenverantwortliche mit Sitz in der EU, einen Datenschutzbeauftragten (DPO) oder Datenschutzvertreter (DPR) zu ernennen. Für DPO- oder DPR-Dienste können Sie von speziellen Angeboten profitieren, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Datenverantwortliche mit Sitz in der Europäischen Union, einen Datenschutzbeauftragten (DPO) oder einen Datenschutzvertreter gemäß Artikel 27 (DPR) zu ernennen.

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